Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz klärt, welche Sachen versichert sind und bietet somit Eigentümern eine transparente Absicherung.
1. Versicherte Sachen sind:
a) die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude,
b) deren Gebäudebestandteile,
c) deren Gebäudezubehör,
d) Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
2. Mitversichert sind folgende weitere Grundstücksbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück:
a) Garagen und Carports, die zum versicherten Gebäude gehören; Mitversichert sind Wandladestationen (sog. Wallboxen) zum Aufladen von Elektrofahrzeugen.
b) Jeweils bis zu einer Grundfläche von 50 qm:
- Gewächs- und Gartenhäuser,
- Pavillons, die auf Dauer fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sind,
- Schuppen,
- Hundehütten/-zwinger,
- gemauerte Kleintierställe;
c) Grundstückseinfriedungen (z. B. Zäune, Mauern – dagegen sind gärtnerisch angelegte Einfriedungen wie Hecken, Büsche und Bäume an den Grundstücksgrenzen der Außenanlage versichert);
d) Hof- und Gehwegbefestigungen;
e) Wege- und Gartenbeleuchtungen;
f) Ständer, Masten- und Freileitungen;
g) Schutz- und Trennwände;
h) im Boden verankerte Spielgeräte;
i) gemauerte Gartenkamine;
j) Schwimmbecken im Freien;
Mitversichert ist die zugehörige Abdeckplane/Abdeckung bis zu einem Entschädigungsbetrag von 10.000 EUR je Versicherungsfall.
k) freistehende Antennen
Darüber hinaus sind weitere Grundstücksbestandteile nur versichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
3. Mitversicherte Anlagen
(1) Photovoltaikanlagen
Mitversichert sind die auf dem Hausdach befestigten betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Versicherungsschein genannten Gebäude. Die Anlagen können auch in den Baukörper integriert sein.
Mitversichert sind die auf dem Dach befestigten betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Versicherungsschein genannten Gebäude/Nebengebäude und mitversicherten Garagen (Aufdachmontage). Die Anlagen können auch in den Baukörper integriert sein.
Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung. Dazu gehört auch die mit der Photovoltaikanlage verbundene und der Versorgung des Gebäudes dienende Stromspeicheranlage.
(2) Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstige Wärmepumpenanlagen
Mitversichert sind folgende betriebsfertige Anlagen der regenerativen Wärme- und/oder Warmwassererzeugung:
a) auf dem Haus- oder Garagendach befestigte Solarthermie (Aufdachmontage);
b) Anlagen der oberflächennahen Geothermie;
c) sonstige Wärmepumpenanlagen.
Mitversichert sind die damit verbundenen Heizungsanlagen der im Versicherungsschein genannten Gebäude. Diese müssen der Warmwasser- oder auch Wärmeversorgung der versicherten Gebäude dienen.
(3) Wann ist eine Anlage betriebsfertig?
Betriebsfertig ist die Anlage, sobald sie erprobt oder ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb befinden, zumindest aber zur Arbeitsaufnahme bereit sein.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Betriebsfertigkeit zu einem späteren Zeitpunkt unterbrochen ist.
Dies gilt ebenfalls während einer Deoder Remontage sowie während eines Transports der Anlage innerhalb des Versicherungsorts.
(4) Besondere Obliegenheiten für versicherte Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstige Wärmepumpenanlagen
(5) Erweiterter Versicherungsschutz auf besondere Vereinbarung möglich
Für die in Punkt (1) und (2) genannten mitversicherten Anlagen kann der Versicherungsschutz – durch besondere Vereinbarung – um die Absicherung zusätzlicher Gefahren erweitert werden .