Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz beschreibt die generellen Ausschlüsse, um Eigentümern Klarheit über den Versicherungsschutz zu geben.
1. Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Schäden durch Explosion von Blindgängern
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden an den versicherten Sachen, wenn
- Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder Bomben),
- die während der vorgenannten Ereignisse abgeschossen oder abgeworfen wurden,
- erst nach Beendigung dieser Ereignisse (Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand) teilweise oder vollständig explodieren.
2. Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.