Die Barmenia Hausratversicherung bietet im Premium Schutz Leistungen bei Überschwemmung und Rückstau, um Versicherungsnehmer umfassend abzusichern.
Sofern weitere Naturgefahren (Elementargefahren) mitversichert und im Versicherungsschein die Gefahren "Überschwemmung und Rückstau" nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, gilt folgender erweiterter Versicherungsschutz:
1. Elementarschäden um Überschwemmung und Rückstau
Wir zahlen auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung und Rückstau zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
(1) Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Dies gilt nur, wenn
a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
b) Witterungsniederschläge
oder
c) ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von a) oder b) die Überflutung verursacht haben.
2. Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen
Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Dies gilt nur, wenn
a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
oder
b) Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
3. Wartezeit für die Gefahren
Der Versicherungsschutz für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau beginnt nicht vor dem Ablauf einer Wartezeit von 14 Tagen, beginnend ab Abschluss der Versicherung gegen weitere Naturgefahren.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Diese Wartezeit entfällt
a) bei durch Starkregen verursachte Überschwemmung/Rückstau; Starkregen liegt vor, wenn innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 12 Stunden solche Mengen an Witterungsniederschlägen am Versicherungsort fallen, die in der Folge nicht schnell genug im Boden versickern und über die Abwasserkanalsysteme nicht mehr abgeleitet werden können.
b) soweit vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag Versicherungsschutz gegen die vorstehend genannten Elementargefahren "Überschwemmung und Rückstau" bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.