Die Barmenia Hausratversicherung bietet im Premium Schutz Leistungen für Schäden durch Leitungswasser und trägt zur Sicherheit im Haushalt bei.
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
2. Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
b) den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
c) Heizungs- oder Klimaanlagen,
d) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
e) Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
- Schwimmbecken, Wasserbetten oder Aquarien,
- Regenfallrohren, die im Gebäude verlaufen,
- Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Zisternen.
f) Dem Leitungswasser gleichgestellt sind Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf.
Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
3. Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
(1) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
a) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
b) von Heizungs- oder Klimaanlagen;
c) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
d) der Gasversorgung.
Das setzt voraus, dass diese Rohre gemäß a) bis d) kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
(2) frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
b) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte
(tragend oder nicht tragend) nicht versichert.