Die Barmenia Hausratversicherung bietet im Premium Schutz eine Absicherung gegen Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen, Krankenfahrstühlen und Gehhilfen.
1. Für Kinderwagen, Rollstühle/Krankenfahrstühle sowie Gehhilfen (z. B. Rollator) besteht Versicherungsschutz auch für Schäden durch einfachen Diebstahl, wenn nachweislich die Sachen zur
Zeit des Diebstahls in Gebrauch waren oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) des Gebäudes abgestellt waren, in dem sich die versicherte Wohnung befindet.
2. Lose mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl/Krankenfahrstuhl/der Gehhilfe verbundene
und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem
Kinderwagen bzw. dem Rollstuhl/Krankenfahrstuhl/ der Gehhilfe entwendet worden sind.
3. Besondere Obliegenheit im Schadensfall
Sie haben geeignete Unterlagen, die die Identität der versicherten Sache belegen (Hersteller, Typbezeichnung/Modell und, sofern üblicherweise vorhanden, die Rahmen- oder sonstige Identifikationsnummer oder –kennzeichen), zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzten Sie diese Pflicht, so können Sie Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können.
4. Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, gelten Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.