Die Barmenia Hausratversicherung bietet im Premium Schutz eine Absicherung gegen Fahrraddiebstahl und schützt somit Ihr Eigentum effektiv.
1. Für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den
nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch einfachen Diebstahl.
Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die nur dann eine Unterstützung
durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn
der Fahrer in die Pedale tritt.
Derartige Pedelecs sind auch dann versichert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigen.
Nicht versichert sind Elektrofahrräder, bei denen die vorgenannten Geschwindigkeitsgrenzen überschritten werden. Lose mit dem Fahrrad/Fahrradanhänger verbundene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie gleichzeitig entwendet worden sind.
Für Akkus von Elektrofahrrädern besteht Versicherungsschutz nur, sofern diese separat gegen Diebstahl gesichert sind oder zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen.
2. Besondere Obliegenheiten vor Eintritt eines Schadensfalles
Sie müssen das Fahrrad und den Fahrradanhänger jeweils durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen.
Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser") gelten nicht als eigenständige Schlösser.
3. Besondere Obliegenheit im Schadensfall
Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige geeignete Unterlagen, die den Erwerb und die Identität (Hersteller, Typbezeichnung/Modell und die Rahmennummer) der versicherten Fahrräder/Fahrradanhänger belegen, zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann.
Verletzten Sie diese Pflicht, so können Sie Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können. Andernfalls ist die Entschädigung insgesamt auf höchstens
150 EUR begrenzt.
4. Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, gelten Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.