Die Barmenia Hausratversicherung regelt im Premium Schutz die Bezahlung und Verzinsung der Entschädigung für Schäden an Ihrem Eigentum.
1. Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend
festgestellt haben.
Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
2. Verzinsung
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine
weitergehende Zinspflicht besteht:
(1) Entschädigung
Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
(2) Zinssatz
Der Zinssatz liegt ein Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
(3) Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen gilt:
Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht
ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
(4) Aufschiebung der Zahlung
Wir können die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.