Die Barmenia Hausratversicherung regelt im Premium Schutz die Ermittlung der Entschädigung für Schäden und sorgt so für eine faire Schadensbewertung.
1. Wir ersetzen
a) bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
b) bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Wir ersetzen außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
c) bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag der dem Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass Ihnen eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
2. Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
3. Gesamtentschädigung, Kosten, die auf unsere Weisung entstanden sind
(1) Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
(2) Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf unsere Weisung entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
(3) Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes:
Versicherte Kosten werden darüber hinaus bis zu 30 % der Versicherungssumme ersetzt.
(4) Was gilt bei einer Unterversicherung?
1. Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung.
In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden.
Dafür gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
2. Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
Wir garantieren Ihnen, dass wir trotz einer gegebenenfalls vorliegenden Unterversicherung in folgenden Fällen auf eine Leistungskürzung verzichten:
a) Bei Schäden bis zu einem Betrag von 5.000 EUR verzichten wir generell auf eine Leistungskürzung.
b) Bei Schäden, die den Betrag von 5.000 EUR überschreiten, verzichten wir auf die beschriebene Kürzung der Entschädigung, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Es ist eine Versicherungssumme vereinbart worden, die, umgerechnet auf jeden einzelnen Quadratmeter der Wohnfläche, mindestens einen Betrag in Höhe von 650 EUR erreicht.
Bei der vereinbarten Versicherungssumme werden Anpassungen, die während der Vertragslaufzeit vorgenommen wurden, berücksichtigt.
Die Vorsorge-Versicherungssumme wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Beispiel:
Bei einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern muss die Versicherungssumme mindestens 65.000 EUR betragen, damit im Fall einer Unterversicherung die Ausnahmeregelung gilt und somitdie Entschädigung nicht gekürzt wird.
Wird durch einen Umzug in eine neue Wohnung z. B. auf Grund einer größeren Wohnfläche der Mindestbetrag von 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche unterschritten, bleibt der Unterversicherungsverzicht dennoch für ein Jahr nach dem Umzugsbeginn weiter gültig (der
Umzug beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die
neue Wohnung gebracht werden).
Falls ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort besteht, muss
bei diesem weiteren Vertrag ebenso diese Ausnahmeregelung vereinbart sein.
Bitte beachten Sie, dass wir im Versicherungsfallnicht mehr als die vereinbarte Versicherungssumme
leisten, zuzüglich der Vorsorge-Versicherungssumme.
(5) Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind.
Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Eine gegebenenfalls vorhandene Unterversicherung führt nicht zu einer Kürzung der Entschädigung von Kosten.