Die Barmenia Hausratversicherung bietet im Premium Schutz eine klare Regelung zum Versicherungswert und zur Versicherungssumme für optimalen Schutz.
1. Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
(1) Versicherungswert ist der Neuwert
Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
(2) Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden
ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
(3) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist
der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den Sie dafür bei einem Verkauf erzielen
können.
(4) Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
2. Versicherungssumme
(1) Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und uns vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen.
(2) Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 30 %.
(3) Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
Es gelten folgende Grundlagen:
(1) Wir passen den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Dem
entsprechend verändern wir die Versicherungssumme.
Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich
der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres.
Sie wird auf volle Euro aufgerundet. Wir informieren Sie über die neue Versicherungssumme.
(2) Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
(3) Sie können der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem Ihnen die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist.
Um die Frist zu wahren, genügt es, wenn Sie den Widerspruch rechtzeitig absenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.