Die Barmenia Hausratversicherung umfasst im Premium Schutz eine Außenversicherung, die für zusätzlichen Schutz Ihres Eigentums außerhalb des Hauses sorgt.
1. Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter
folgenden Voraussetzungen:
a) Die Sachen sind Ihr Eigentum oder dienen Ihrem Gebrauch. Dies gilt auch für Sachen der
mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
b) Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume
von mehr als 24 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Diese zeitliche Einschränkung gilt nicht
- für Sportgeräte (z. B. Reitsättel, Tauchund Golfausrüstungen), die üblicherweise außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden (z. B. dort, wo der Sport ausgeübt wird, wie in Vereinsheimen, Sportclubanlagen etc.),
- für Sachen, die sich in Ihrem aus beruflichen Gründen unterhaltenen Zweitwohnsitz befinden.
Diese Sachen sind dauerhaft außerhalb Ihrer ständigen Wohnung versichert.
2. Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Halten Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der
Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während
a) der Ausbildung;
b) eines freiwilligen Wehrdienstes;
c) eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Der Versicherungsschutz besteht so lange, bis die Ausbildung bzw. der freiwillige Wehrdienst oder der
sonstige gesetzliche Freiwilligendienst beendet wird.
Bewohnt die betreffende Person in diesem Zeitraum allein ein Zimmer oder Appartement, so besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass dort ein eigener Hausstand begründet wurde.
3. Vorsorgeversicherung für den ersteneigenen Hausstand Ihrer Kinder
Für den jeweils ersten eigenen Hausstand eines jeden Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) besteht für die Dauer von 12 Monaten – ab Umzugsbeginn gerechnet – Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Danach erlischt der Versicherungsschutz dieser Vorsorgeversicherung.
4. Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, sofern nicht für einzelne Leistungserweiterungen etwas anderes vereinbart ist.
5. Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
leben.
6. Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Verssicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Für die versicherten Gefahren "Wetterbedingte Luftbewegung" und "Hagel" gilt diese Ausnahmeregelung:
Versicherte Sachen sind gegen Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen und Hagel auf dem gesamten Grundstück versichert, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
7. Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist in den Fällen von
-
- Hausstand während der Ausbildung und Freiwilligendiensten und
- Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand der Kinder
insgesamt auf 40 % der Versicherungssumme begrenzt.
b) Für Wertsachen - auch Bargeld - gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
c) Für Sportgeräte, die dauerhaft außerhalb der Wohnung versichert sind, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.