Die Barmenia Hausratversicherung legt im Premium Schutz fest, was als Versicherungsort gilt und wie dieser für den Schutz Ihres Eigentums relevant ist.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören
1. diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich von Ihnen privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
2. Ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume
a) Zur Wohnung gehören auch Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sofern sie nur über die Wohnung betreten werden können (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
b) Zur Wohnung gehören – unter den nachstehenden Voraussetzungen gemäß aa) bis dd) – auch Räume, die nicht ausschließlich über die Wohnung betreten werden können und die von Ihnen oder von einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden
-
- als Büroräume oder
- für die Ausübung von folgenden Berufen genutzt werden:
- Chiropraktiker/in;
- Diätassistent/in;
- Ergotherapeut/in;
- Ernährungsberater/in;
- Fußpfleger/in;– Heilerziehungspfleger/in;
- Heilpädagoge/Heilpädagogin;
- Heilpraktiker/in;
- Kosmetiker/in;
- Krankengymnast/in;
- Kunstlehrer/in;
- Kunstmaler/in;
- Logopäde Logopädin;
- Masseur/Masseurin;
- Musiklehrer/in;
- Musiktherapeut/in;
- Ökotrophologe/Ökotrophologin;
- Osteopath/in;
- Physiotherapeut/in;
- Podologe/Podologin;
- Psychologe/Psychologin;
- Psychotherapeut/in;
- Schönheitspfleger/in (z. B. Maniküre, Pediküre);
- Sprach-/Heilpädagoge/ Sprach-/Heilpädagogin;
- Sprachtherapeut/in.
Für diese Räume besteht Versicherungsschutz nur, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
aa) Die beruflich oder gewerblich genutzten Räume befinden sich in einem Einfamilienhaus, das von Ihnen selbst bewohnt wird;
bb) In diesen Räumen werden – mit Ausnahme einer einzigen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person – keine Angestellten beschäftigt;
cc) Der Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen ist in die Hausratversicherungssumme einzurechnen;
dd) Der Anteil der Fläche dieser Räume beträgt nicht mehr als 50 % von der Gesamtfläche der Wohnräume einschließlich der gewerblich/beruflich genutzten Räume.
Diese Gesamtfläche ist die Grundlage für die Berechnung des Unterversicherungsverzichtes.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht Versicherungsschutz nur für beruflich oder gewerblich genutzte Räume, die ausschließlich über die versicherte Wohnung zu betreten sind.
3. Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen.
Gleiches gilt für ausschließlich von Ihnen zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen und Gartenhäuser. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
4. gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. Fahrradkeller, Waschkeller).
Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung
befindet.
5. privat genutzte Garagen, soweit sich diese an Ihrem Wohnort (politische Gemeinde) oder
in einer an diesen angrenzenden Gemeinde befinden.
6. Sachen in einer vermieteten Einliegerwohnung
Bewohnen Sie ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, gilt als Versicherungsort für
Sachen, die Ihr Eigentum oder Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
sind, auch die Einliegerwohnung.
7. Versicherungsschutz besteht auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer von Ihnen und von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu privaten Zwecken genutzt werden.
8. Beruflich bedingter Zweitwohnsitz
Für versicherten Hausrat, der sich dauerhaft in einer aus beruflicher Veranlassung von Ihnen oder dem
mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eheoder eingetragenen Lebenspartner genutzten Wohnung befindet und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegen ist, besteht Versicherungsschutz.
Die Entschädigung übernehmen wir je versichertem Schadensfall abweichend von der Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung bis zu 20.000 EUR.
Für Wertsachen gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von insgesamt 2.500 EUR.
(Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne
des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer
Staaten lebt.)