Die Barmenia Hausratversicherung bietet im Premium Schutz Informationen zu Wertsachen, Wertschutzschränken und den geltenden Entschädigungsgrenzen.
1. Wertsachen
Versicherte Wertsachen sind:
a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie nicht in c) genannte
Sachen aus Silber;
e) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
2. Wertschutzschränke
a) Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
b) Zusätzlich gilt:
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.
Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert
oder in der Wand oder im Fußboden bündig
3. Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
(1) Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur Versicherungssumme entschädigt, sofern
nichts anderes vereinbart ist.
Dies gilt auch für Sachen in Bankschließfächern
(2) Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall:
a) 5.000 EUR insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
b) 20.000 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
c) 50.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.