Die Barmenia Hausratversicherung informiert im Premium Schutz was nicht zum Hausrat gehört, und definiert den Versicherungsschutz klar.
Nicht zum Hausrat gehören
1. Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind im Beitrag "Was gehört zum Hausrat" genannt.
2. vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für
die er die Gefahr trägt.
Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese
ebenfalls nicht versichert.
3. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie
Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter "Was gehört zum Hausrat" genannt.
4. Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht
eingebauter Teile
5. Hausrat von Mietern und Untermietern, die sich in Ihrer Wohnung befinden, es sei denn, Sie
haben ihnen diese Sachen überlassen.
6. Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) versichert sind.
7. elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind versichert.