Die Barmenia Hausratversicherung bietet im Premium Schutz eine Übersicht über versicherte Sachen und informiert über den Umfang des Versicherungsschutzes.
1. Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten
Versicherungsorts.
Ausnahmen gelten für Hausratversicherungen, die abgeschlossen wurden
- für Zweitwohnungen, die sich in einem ständig bewohnten Gebäude befinden und
- für Hausrat in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern.
Dort sind folgende Sachen nicht versichert:
Nicht versichert sind in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden
a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
c) Schmucksachen, Edelsteine und Perlen;
d) Briefmarken, Münzen und Medaillen;
e) alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin;
f) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins;
g) Kunstgegenstände.
Nicht versichert sind in nicht ständig bewohnten Gebäuden wie z. B.
Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und
Weinberghäusern zusätzlich zu a) bis g):
a) Schusswaffen;
b) Foto- und optische Apparate;
c) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
2. Hausrat, der anlässlich eines - auch unmittelbar bevorstehenden - Versicherungsfalls aus
dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
3. Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur
im Rahmen der Außenversicherung versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.