Die Barmenia Hausratversicherung klärt im Premium Schutz die Regelungen zu Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen für den Versicherungsschutz.
1. Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst zu tragen haben. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können
sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
In diesen Versicherungsbedingungen sind für verschiedene Leistungen bereits Entschädigungsgrenzen oder Selbstbeteiligungen vereinbart.
2. Selbstbeteiligung bei "weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)"
Sofern Sie mit uns die Mitversicherung von "weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)" vereinbart haben, gilt für diese je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadenbetrages, höchstens 5.000 EUR.